Das Zivilrecht ist ein Rechtsgebiet, welches die Rechtsbeziehungen zwischen gleichgestellten, natürlichen und / oder juristischen Personen regelt. Typischerweise wird beim Zivilrecht auf das materielle Zivilrecht Bezug genommen, obwohl das Zivilprozessrecht ebenfalls zum Zivilrecht im weitesten Sinne gehört. Das Zivilrecht ist aufgrund seiner Vielfalt wie folgt in eine grobe Übersicht einzuteilen:
Der sogenannte „Allgemeine Teil“ ist in den §§ 1 – 240 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kodifiziert und enthält unter anderem Vorschriften zu den Fristen, zur Verjährung, aber auch Regelungen zur Geschäftsfähigkeit sowie der Vertretung und Vollmacht. Die besagten Vorschriften entfalten grundsätzlich im gesamten Zivilrecht ihre Wirkung, es sei denn es liegen speziellere Rechtsnormen vor oder die betroffene Norm ist durch ein anderes Gesetz ausgeschlossen.
Das Schuldrecht beinhaltet das Recht der Schuldverhältnisse. Dort vorzufinden sind insbesondere die Regelungen zu den gängigsten Vertragstypen im Zivilrecht. Unter anderem finden sich dort Vorschriften zu den Bereichen:
Das Sachenrecht enthält Rechtsvorschriften, die die rechtlichen Beziehungen zu beweglichen und unbeweglichen Sachen festlegen. Das Familienrecht umfasst daneben unter anderem Regelungen zur Bürgerlichen Ehe und Verwandtschaft. Das Erbrecht enthält im Grundsatz Vorschriften rund um Verfügungen die unter der Bedingung des Todeseintritts des Erblassers stehen.
Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist ein übergeordneter Begriff für die Regelungen, die die Rechtsbeziehungen zu und zwischen Kaufleuten und Gesellschaften sämtlicher Formen regeln. Dieses Rechtsgebiet ist in diversen Gesetzen im Zivilrecht vorzufinden. Nicht nur im Bürgerlichen Gesetzbuch sind Vorschriften zum Gesellschaftsrecht kodifiziert, sondern auch im Handelsgesetzbuch (HGB), Gesetz zu Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), Aktiengesetz (AktG) und anderen.
Das Arbeitsrecht umfasst im weitesten Sinne die Rechtsverhältnisse zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es ist nicht ausschließlich im Zivilrecht, sondern auch umfassend im öffentlichen Recht verankert.
Das internationale Privatrecht umfasst die Gesamtheit der Vorschriften, die im Kollisionsfall des Zivilrechts eines anderen Staates mit dem nationalen Zivilrecht, den etwaigen Vorrang des jeweiligen Rechts bestimmen.
Inkasso steht für den Einzug von Forderungen. Die Überschreitung von Zahlungsfristen oder das Verweigern von Zahlungen kann sowohl für Firmen als auch für Privatpersonen zu erheblichen Nachteilen führen. Die eigene Forderungseintreibung ist mangels notwendigen Fachwissens und oft kostenintensiven Maßnahmen nicht empfehlenswert. Eine Beauftragung eines Inkassounternehmens verursacht möglicherweise Kosten, die Sie als Auftraggeber nicht erstattet bekommen. Spätestens wenn gerichtliche Schritte gegen Schuldner notwendig sind, ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts in der Regel unentbehrlich. Im Gegensatz zu Inkassounternehmen, welche ihre Vergütung frei vereinbaren, sind die Gebühren eines Rechtsanwalts durch das RVG gesetzlich geregelt. Ein Rechtsanwalt prüft zunächst die Durchsetzbarkeit der jeweiligen Forderung und kann sie umfassend über eventuelle Risiken aufklären. Darüber hinaus kann ein Rechtsanwalt nicht nur außergerichtlich, sondern auch gerichtlich Forderungen eintreiben. Die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Forderungseintreibung hat grundsätzlich der Schuldner zu tragen.
Das Verkehrsrecht umfasst sämtliche Rechtsnormen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts, die mit dem Verkehr in Verbindung stehen. Im Wesentlichen also das Verkehrszivil-, Verkehrsstraf-, Ordnungswidrigkeiten-, Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht.
Wenngleich das Mietrecht insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch recht knapp gehalten und überschaubar scheint, gibt es eine Reihe weiterer Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Vereinbarungen und eine täglich wachsende Rechtsprechung. Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern, aber auch nachbarschaftsrechtliche Probleme gehören zu den typischen Fallkonstellationen.
Zu den Mandanten der Kanzlei Heinz Jürgen Schaaf gehören Mieter, Vermieter, Eigentümer (-gemeinschaften) und Verwalter, die in allen Bereichen des Mietrechts beraten werden.
Das Arbeitsrecht kennt im Wesentlichen zwei Hauptakteure: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zudem gliedert es sich in zwei verschiedene Rechtsbereiche, nämlich dem Individual-Arbeitsrecht (Regelung der Arbeitsbedingungen, wie beispielsweise die Arbeitszeit, Teilzeit und nicht zuletzt den Kündigungsschutz), sowie dem Kollektiv-Arbeitsrecht (Regelung des Verhältnisses der Arbeitnehmer als Kollektiv zu einem oder mehreren Arbeitgebern, wie beispielsweise durch Tarifverträge).